Es war der Arzt, Apotheker und Chemiker Samuel Hahnemann, der vor über 200 Jahren die Homöopathie in die Heilkunde und medizinische Therapie eingeführt hat. In Studien und Selbstversuchen erkannte er als grundlegendes Heilprinzip:
"Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt.
Wähle, um sanft, schnell, gewissenhaft und dauerhaft zu heilen,
in jedem Krankheitsfalle eine Arznei, welche ein ähnliches Leiden
für sich erregen kann, als sie heilen soll."
Die Homöopathie ist eine Reiz- und Regulationstherapie. Das gewählte Einzelmittel setzt in Körper, Geist und Seele einen individuellen Reiz, der die Selbstheilungskräfte anregt. Das heißt, der Organismus reagiert mit einer entsprechenden Antwort. War das Mittel richtig gewählt, verspüren Sie schon bald eine positive Wirkung.
Dabei ist das ausführliche Gespräch und die Erhebung der Krankengeschichte eine wichtige Voraussetzung, um das richtige Mittel zu finden. Die Behandlung erfolgt immer mit Einzelmitteln (keine homöopathischen Komplexmittel).
Die Homöopathie kann bei vielen akuten und chronischen Krankheiten eingesetzt werden. Sie eignet sich für Menschen jeden Alters. Die Grenzen sind dort, wo chirurgische oder notfallmedizinische Behandlungen notwendig sind. Jedoch kann sie auch hier unterstützend eingesetzt werden.
Behandlungsablauf
Die Behandlung beginnt in jedem Fall mit einem intensiven Gespräch und einer ausführlichen Anamnese. Für das erste Anamnesegespräch und die Untersuchung werden wir mindestens 2 Stunden benötigen. Ziel ist es, die gesamte Krankengeschichte, die auslösenden Ursachen, die Lebensumstände, individuelle Besonderheiten und Symptome, Gewohnheiten und äußeren Einflüsse zu erfassen. Insbesondere bei chronischen Beschwerden sind auch Erkrankungen der Eltern, Geschwister und Großeltern wichtig.
Zur Vorbereitung auf dieses Gespräch füllen Sie bitte den Anamnesefragebogen und die Fragebögen zu Ihren bisherigen Krankheiten sowie Erkrankungen in der Familie aus und senden mir die Unterlagen möglichst rechtzeitig vor dem Termin zu.
Auf der Grundlage dieser Informationen und des intensiven Gespräches wird das homöopathische Arzneimittel (Globuli oder Tropfen) gesucht und die homöopathische Behandlung begonnen.
Je nach dem, ob eine chronische oder akute Erkrankung vorliegt, gestaltet sich der weitere Behandlungsablauf. Bei chronischen und sehr schweren Erkrankungen ist oftmals mehr Zeit und Geduld erforderlich. Patienten, die bereits seit 20 Jahren Beschwerden haben, dürfen nicht davon ausgehen, dass sie bereits nach zwei Monaten wieder gesund sind.
Bei akuten Erkrankungen dauert die Anamnese und Behandlung entsprechend kürzer. Eine akute Erkrankung (zum Beispiel ein grippaler Infekt) sollte sich bereits nach Stunden oder wenigen Tagen bessern. Je nach Erkrankung - ob akut oder chronisch - wird in Folgebehandlungen die Wirkung kontrolliert. und individuell das weitere Vorgehen besprochen und festgelegt.
Behandlungskosten
Erstanamnese ab 160,- bis 180,- EUR (Zeitaufwand ca. 2 bis 3 Stunden) für Erwachsene, für Kinder je nach Zeitaufwand entsprechend weniger.
Folgebehandlungen (ca. 30 Minuten bis eine Stunde) und telefonische Beratung werden nach Zeitaufwand berechnet - je Stunde ab 60,- EUR.
Die genaue Honorarvereinbarung erfolgt im Behandlungsvertrag.
Hinweis: Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb in der Regel keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.