Klassische Homöopathie

Es war der Arzt, Apotheker und Chemiker Samuel Hahnemann, der vor über 200 Jahren die Homöopathie in die Heilkunde und medizinische Therapie eingeführt hat. In Studien und Selbstversuchen erkannte er als grundlegendes Heilprinzip:

 

"Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt.

Wähle, um sanft, schnell, gewissenhaft und dauerhaft zu heilen,

in jedem Krankheitsfalle eine Arznei, welche ein ähnliches Leiden

für sich erregen kann, als sie heilen soll."

 

Die Homöopathie ist eine Reiz- und Regulationstherapie. Das gewählte Einzelmittel setzt in Körper, Geist und Seele einen individuellen Reiz, der die Selbstheilungskräfte anregt. Das heißt, der Organismus reagiert mit einer entsprechenden Antwort. War das Mittel richtig gewählt, verspüren Sie schon bald eine positive Wirkung.

Dabei ist das ausführliche Gespräch und die Erhebung der Krankengeschichte eine wichtige Voraussetzung, um das richtige Mittel zu finden. Die Behandlung erfolgt immer mit Einzelmitteln (keine homöopathischen Komplexmittel).

Die Homöopathie kann bei vielen akuten und chronischen Krankheiten eingesetzt werden. Sie eignet sich für Menschen jeden Alters. Die Grenzen sind dort, wo chirurgische oder notfallmedizinische Behandlungen notwendig sind. Jedoch kann sie auch hier unterstützend eingesetzt werden.

 

Behandlungsablauf

Die Behandlung beginnt in jedem Fall mit einem intensiven Gespräch und einer ausführlichen Anamnese. Für das erste Anamnesegespräch und die Untersuchung werden wir mindestens 2 Stunden benötigen. Ziel ist es, die gesamte Krankengeschichte, die auslösenden Ursachen, die Lebensumstände, individuelle Besonderheiten und Symptome, Gewohnheiten und äußeren Einflüsse zu erfassen. Insbesondere bei chronischen Beschwerden sind auch Erkrankungen der Eltern, Geschwister und Großeltern wichtig.

Zur Vorbereitung auf dieses Gespräch füllen Sie bitte den Anamnesefragebogen und die Fragebögen zu Ihren bisherigen Krankheiten sowie Erkrankungen in der Familie aus und senden mir die Unterlagen möglichst rechtzeitig vor dem Termin zu.

Auf der Grundlage dieser Informationen und des intensiven Gespräches wird das homöopathische Arzneimittel (Globuli oder Tropfen) gesucht und die homöopathische Behandlung begonnen.

Je nach dem, ob eine chronische oder akute Erkrankung vorliegt, gestaltet sich der weitere Behandlungsablauf. Bei chronischen und sehr schweren Erkrankungen ist oftmals mehr Zeit und Geduld erforderlich. Patienten, die bereits seit 20 Jahren Beschwerden haben, dürfen nicht davon ausgehen, dass sie bereits nach zwei Monaten wieder gesund sind.

Bei akuten Erkrankungen dauert die Anamnese und Behandlung entsprechend kürzer. Eine akute Erkrankung (zum Beispiel ein grippaler Infekt) sollte sich bereits nach Stunden oder wenigen Tagen bessern. Je nach Erkrankung - ob akut oder chronisch - wird in Folgebehandlungen die Wirkung kontrolliert. und individuell das weitere Vorgehen besprochen und festgelegt.

 

Behandlungskosten

Erstanamnese ab 160,- bis 180,- EUR (Zeitaufwand ca. 2 bis 3 Stunden) für Erwachsene, für Kinder je nach Zeitaufwand entsprechend weniger.

Folgebehandlungen (ca. 30 Minuten bis eine Stunde) und telefonische Beratung werden nach Zeitaufwand berechnet -  je Stunde ab 60,- EUR.

Die genaue Honorarvereinbarung erfolgt im Behandlungsvertrag.

 

Hinweis: Heil­prak­ti­ker neh­men nicht am Sys­tem der ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung teil. Ge­setz­lich Kran­ken­ver­si­cher­te er­hal­ten des­halb in der Regel kei­ne Erst­at­tung der Be­hand­lungs­kos­ten sei­tens ih­rer Kran­ken­kas­se. Über et­wai­ge Aus­nah­men in­for­mie­ren Sie sich bit­te bei Ih­rer Kran­ken­kas­se vor Auf­nah­me der Be­hand­lung.

Mit­glie­der pri­va­ter Kran­ken­ver­si­che­run­gen, pri­vat zu­satz­ver­si­cher­te und bei­hil­fe­be­rech­tig­te Pa­ti­en­ten kön­nen ei­nen Er­stat­tungs­an­spruch ih­rer Be­hand­lungs­kos­ten ge­gen­über ih­rer Ver­si­che­rung ha­ben. Das Er­stat­tungs­ver­fah­ren hat der Pa­ti­ent ge­gen­über sei­ner Ver­si­che­rung ei­gen­verant­wort­lich durch­zu­füh­ren. Die Erst­at­tun­gen sind in der Re­gel auf die Sät­ze des Ge­büh­ren­ver­zeich­nis­ses be­schränkt. Et­wai­ge Dif­fe­ren­zen zwi­schen Ge­büh­ren­ver­zeich­nis und Heil­prak­ti­ker-Ho­no­rar sind vom Pa­ti­en­ten zu tra­gen.

Die Er­geb­nis­se sämt­li­cher Er­stat­tungs­ver­fah­ren ha­ben kei­nen Ein­fluss auf das ver­ein­bar­te Heil­prak­ti­ker-Ho­no­rar. Der Ho­norar­an­spruch des Heil­prak­ti­kers ist vom Pa­ti­en­ten un­ab­hän­gig von jeg­li­cher Ver­si­che­rungs- und/oder Bei­hil­fe­leis­tung in vol­ler Höhe zu be­glei­chen.